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§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen - im folgenden „AGB“ genannt – der „APT – Agentur für Messehostessen e.K.
” – im folgenden „Agentur“ genannt – gelten für Dienstleistungen der Agentur in den Bereichen Messe,
Event und Promotion. Die Agentur vermittelt an ihre Auftraggeber selbständig gewerbetreibende Messehostessen/
Messehosts/Promotoren/Service-Personal/Models – im folgenden „Hostessen/Hosts“ genannt – im Rahmen einzelner Verträge.
§ 2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt die Agentur für die Präsentation des Auftraggeberunternehmes im Rahmen von Messeauftritten,
Eventveranstaltungen und Promotion, für einen bestimmten Zeitraum, selbständig gewerbetreibende Hostessen/Hosts zur
Verfügung zu stellen, die die in der Auftragsbestätigung genannten Tätigkeiten ausführen.
(2) Sofern der Auftraggeber bestimmte Erfahrungen und Qualifikationen des jeweiligen Hostessen/Hosts wünscht,
wird die Agentur den Auftraggeber vor Auswahl des Personals deren SetCards zur Verfügung stellen und sodann den
Anforderungen des Auftraggebers nach Möglichkeit entsprechen.
(3) Die Agentur unterrichtet die Hostessen/ Hosts über die für die Auftragsdurchführung
notwendigen grundsätzlichen Rahmenbedingungen. Eine weitergehende Weisungsbefugnis der Agentur besteht
im Rahmen der Auftragsdurchführung nicht.
(4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Angaben auf den SetCards von den jeweiligen Hostessen/Hosts
stammen und auf deren persönlicher Selbsteinschätzung beruhen. Die Agentur kann insoweit keine Gewähr übernehmen.
(5) Legt der Auftraggeber besonderen Wert auf bestimmte Fähigkeiten oder Qualifikationen der Hostessen/ Hosts,
kann ein Casting durchgeführt werden, deren Kostentragung dem Auftraggeber obliegt.
§ 3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
(1) Auf Anfrage des Auftraggebers übersendet die Agentur ein freibleibendes Angebot.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande,
wenn uns vom Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt wird.
(2) Der Auftrag ist für die im Vertrag festgelegte Einsatzdauer befristet.
Die Einsatzzeiten werden im Auftrag festgehalten. Bei einer Arbeitszeit von 09.00 - 18.00
haben die jeweiligen Hostessen/Hosts einen Pausenanspruch von 60 Minuten.
(3) Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigen Grund gekundigt werden.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5) Bei Kündigung nach Vertragsunterschrift und vor Einsatzbeginn ist die Agentur berechtigt dem Auftraggeber
50 % des stornierten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Eine Kündigung bzw. Stornierung nach Einsatzbeginn
ist für beide Parteien ausgeschlossen.
§ 4. Stornierung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis sechs Wochen vor Einsatzbeginn kostenfrei zurückzutreten.
(2) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Auftraggeber folgende
Prozentsätze von der ursprünglich vereinbarten Angebotssumme als Stornogebühr:
a) vier Wochen bis zwei Wochen vor Einsatzbeginn 50 %,
b) zwei Wochen bis drei Wochen vor Einsatzbeginn 75 %,
c) ab drei Tagen vor Einsatzbeginn bzw. während der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme.
§ 5. Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind 75 % der Auftragssumme spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn f
ällig und an die Agentur zu zahlen. Der Restzahlungsbetrag inklusive der ggf. angefallenen Überstundenvergütung
wird mit dem Eingang der Endrechnung fällig.
(2) Die Rechnungen sind nach Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet die Agentur Mahnkosten in Höhe von 5 %, wobei
die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.
(3) Bei Kunden mit Sitz im Ausland erheben wir eine Anzahlung des kalkulierten Bruttobetrages per
Vorkasse bis spätestens 10 Tage vor Aktionsbeginn durch Überweisung auf unser Bankkonto.
(4) Falls bis zum Einsatzbeginn kein Geldeingang verbucht worden ist, die Agentur behält sich vor,
den Auftrag als storniert zu betrachten (siehe § 3).
(5) Alle Zahlungen haben ohne Abzüge ausschließlich auf das Konto der Agentur zu erfolgen.
Die Hostessen/Hosts sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
§ 6. Haftung
(1) Bei Nichterbringung des Auftrags durch die Agentur oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder
höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Auftrag. Die Agentur wird die Hinderung dem Auftraggeber
unverzüglich per Fax, E-Mail oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).
(2) Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung,
sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von der Agentur
trägt der Kunde. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher
verursacht worden sind. Für durch eventuell nicht ordnungsgemäße Anmeldung/Genehmigung vor Ort entstandene Schäden
oder solche, die durch Material entstehen, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird, wird ebenfalls keine
Haftung übernommen. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder
unterirdische Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des
unden.
(3) Bei der Beauftragung zur Erledigung von Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung, Verwaltung oder
Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren, sowie die Erledigung von Arbeiten beim Zahlungs-verkehr,
ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.
§ 7. Abwerbeverbot
Die von der Agentur eingesetzten Hostessen/ Hosts dürfen für die Dauer von 36 Monaten nach Beendigung des
Einsatzes beim Auftraggeber, weder als Hostessen/Hosts angestellt noch an Dritte vermittelt werden.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Abwerbe-verbot ist die Agentur berechtigt, von dem Vertragspartner
eine Konventionalstrafe in Höhe von 3.000 € pro Hostess/Host zu fordern.
§ 8. Dokumentation, Referenzen
(1) Die Agentur ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren
und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige
technischen Reproduktionen zur Eigen-werbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden.
(2) Die Agentur ist berechtigt, den Firmennamen des Auftraggebers bzw. bei Agenturen
(z.B. Werbe/Event/PR/Marketing-agenturen usw.) auch den Firmennamen ihrer Kunden, sowie
ihre Marken bzw. Marken des Kunden, sofern diese Gegenstand der Dienstleitung sind, für
Eigenwerbung zu nennen (Referenzen). Der Auftraggeber versichert das Einverständnis seiner Kunden
hiermit.
§ 9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragserteilung unwirksam
oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 10. Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Köln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung von Dezember 2011
APT Messehostessen e.K.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der APT Messehostessenagentur als PDF Download

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